Brutto-Netto-Rechner 2026
Wie viel Netto bleibt vom Brutto? Mit Steuerklasse, Bundesland und allen Abgaben.
Der Brutto-Netto-Rechner rechnet mit den aktuellen Werten für das Steuerjahr 2026. Die Berechnung läuft live in deinem Browser – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass deine Eingaben übertragen werden. Wie das Ergebnis zustande kommt, erklärt der Abschnitt „So wird gerechnet" weiter unten.
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Hinweis: Unverbindliche Berechnung ohne Gewähr — ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
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So wird gerechnet
Formel & Rechenweg
Netto = Brutto − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag − Kirchensteuer − Sozialversicherung. Die Lohnsteuer wird nach dem vereinfachten Verfahren des §39b EStG ermittelt: Brutto minus Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) ergibt das fiktive zu versteuernde Einkommen, auf das der Einkommensteuertarif (§32a EStG) angewendet wird — in Steuerklasse III mit Splittingtarif, in V/VI mit dem Differenzverfahren. Sozialversicherung: KV (14,6 % + Zusatzbeitrag)/2, PV 1,8 % (± Kinder-Zu-/Abschläge), RV 9,3 %, AV 1,3 % — jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Vom Bruttogehalt bleibt nach allen Abzügen das Nettogehalt übrig – also der Betrag, der tatsächlich auf dem Konto landet. Die Abzüge teilen sich in zwei Gruppen: Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Wie viel Lohnsteuer anfällt, hängt stark von der Steuerklasse ab: Sie bestimmt, welche Freibeträge das Finanzamt bereits beim monatlichen Abzug berücksichtigt. Die Sozialabgaben dagegen sind für alle gleich hoch – bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen, oberhalb derer die Beiträge gedeckelt sind. Wer sein Netto erhöhen möchte, hat mehrere legale Stellschrauben: Bei Paaren kann die richtige Steuerklassenkombination viel ausmachen, ein individueller Freibetrag (etwa für Pendler- oder Kinderbetreuungskosten) senkt schon unterm Jahr die Lohnsteuer, und ein Wechsel zu einer Krankenkasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag spart Beiträge. Wichtig: Der Rechner nutzt das vereinfachte Lohnsteuerverfahren; die endgültige Steuer ergibt sich erst mit der Steuererklärung, die Erstattungen oder Nachzahlungen ausgleicht.
Häufige Fragen
Warum weicht das Ergebnis von meiner Gehaltsabrechnung ab?
Der Rechner bildet das Lohnsteuerverfahren vereinfacht nach. Deine echte Abrechnung kann individuelle Faktoren enthalten, die hier nicht abgefragt werden – etwa eine betriebliche Altersvorsorge, eingetragene Freibeträge, geldwerte Vorteile oder Umlagen. Kleine Abweichungen sind daher normal; die Größenordnung stimmt aber.
Welche Steuerklassenkombination ist für Ehepaare die beste?
Verdienen beide ähnlich viel, ist meist IV/IV die einfachste Wahl. Bei deutlich unterschiedlichen Einkommen bringt III/V dem Höherverdienenden mehr Netto pro Monat – allerdings kommt es dann häufiger zu einer Nachzahlung. Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) verteilt die Last gerechter und vermeidet größere Nachzahlungen. Aufs Jahr gerechnet zahlen alle Kombinationen gleich viel Steuern; sie verschieben nur, wann.
Was ändert sich 2026 beim Nettogehalt?
Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 €, und die Eckwerte des Steuertarifs wurden angehoben – das dämpft die kalte Progression und lässt bei gleichem Brutto etwas mehr Netto übrig. Gegenläufig wirken der höhere durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen (rund 2,9 %) und die auf 69.750 € gestiegene Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Einkommensteuergesetz (EStG), insb. §§ 32a, 39b – gesetze-im-internet.de
- Sozialgesetzbuch (SGB V, XI, III, IV) sowie SV-Rechengrößenverordnung 2026
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): Steuertarif und Programmablaufplan 2026
- Bekanntmachungen zu Beitragssätzen, Faktor F und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2026
Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.
Jonas Jeamin Kröhn
Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.
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