4.000 € brutto in netto
Von 4.000 € brutto im Monat bleiben in Steuerklasse I rund 2.609,17 € netto übrig — das sind 65,23 % des Bruttogehalts. Auf das Jahr gerechnet: 48.000 € brutto, etwa 31.310,00 € netto.
Netto pro Monat
2.609,17 €
Steuern
− 520,83 €
Sozialabgaben
− 870,00 €
Annahmen: Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer, kinderlos, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag.
Die Abzüge im Einzelnen
| Position | pro Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 4.000 € | 48.000 € |
| Lohnsteuer | − 520,83 € | − 6.250,00 € |
| Krankenversicherung | − 350,00 € | − 4.200,00 € |
| Pflegeversicherung | − 96,00 € | − 1.152,00 € |
| Rentenversicherung | − 372,00 € | − 4.464,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | − 52,00 € | − 624,00 € |
| Nettogehalt | 2.609,17 € | 31.310,00 € |
4.000 € brutto in allen Steuerklassen
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Aufs Jahr gerechnet zahlen alle Klassen gleich viel — sie verschieben nur, wann die Steuer anfällt.
| Steuerklasse | Typisch für | Netto / Monat | Anteil vom Brutto |
|---|---|---|---|
| I | Ledige | 2.609,17 € | 65,23 % |
| II | Alleinerziehende | 2.715,17 € | 67,88 % |
| III | Verheiratet, Hauptverdiener | 2.931,17 € | 73,28 % |
| IV | Verheiratet, ähnliches Einkommen | 2.609,17 € | 65,23 % |
| V | Verheiratet, Geringverdiener | 2.189,00 € | 54,73 % |
| VI | Zweitjob | 2.144,00 € | 53,6 % |
Mit deinen eigenen Zahlen rechnen
Bundesland, Kirchensteuer, Kinder oder Krankenkassen-Zusatzbeitrag ändern das Ergebnis. Trag deine Werte ein:
Dein Ergebnis
liveErgebnis wird berechnet …
Hinweis: Unverbindliche Berechnung ohne Gewähr — ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Häufige Fragen
Wie viel netto bleiben von 4.000 € brutto?
Wie viel sind 4.000 € brutto im Jahr?
Warum weicht mein tatsächliches Netto ab?
Weitere Gehälter
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Einkommensteuergesetz (EStG), insb. §§ 32a, 39b – gesetze-im-internet.de
- Sozialgesetzbuch (SGB V, XI, III, IV) sowie SV-Rechengrößenverordnung 2026
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): Steuertarif und Programmablaufplan 2026
- Bekanntmachungen zu Beitragssätzen, Faktor F und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2026
Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.
Jonas Jeamin Kröhn
Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.
Zuletzt aktualisiert am · Redaktionelle Richtlinien