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Finanzamt & Steuererklärung

Fristen, Abgabewege, Einspruch, Belege — der Praxis-Hub für den Umgang mit dem Finanzamt.

Nächste Frist: Steuererklärung 2025

Abgabe ohne Steuerberater bis 31.7.2026 — danach drohen Verspätungszuschläge.

Abgabefristen

Ohne Steuerberater: 31.7.2026 · mit Steuerberater: 1.3.2027.

Zur Abgabe verpflichtet ist, wer unter die Pflichtveranlagung fällt – etwa bei mehreren Arbeitgebern, Lohnersatzleistungen über 410 € oder der Steuerklassenkombination III/V. Wer freiwillig abgibt, hat rückwirkend vier Jahre Zeit. Reicht die Frist nicht, lässt sich vorab formlos eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen.

ELSTER & Abgabewege

Elektronische Abgabe über ELSTER, Steuersoftware oder Steuerberater.

ELSTER ist das kostenlose Online-Portal der Finanzverwaltung. Für die Abgabe brauchst du ein Benutzerkonto mit Zertifikat; die Registrierung dauert wegen des Postversands einige Tage, also rechtzeitig starten. Praktisch ist die vorausgefüllte Steuererklärung, die bereits gemeldete Daten wie den Lohn übernimmt. Alternativ führen kommerzielle Steuerprogramme oft komfortabler durch die Erklärung.

Einspruch einlegen

Gegen den Steuerbescheid kannst du innerhalb eines Monats kostenlos Einspruch einlegen.

Ist der Steuerbescheid fehlerhaft oder weicht er von deiner Erklärung ab, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen – schriftlich oder über ELSTER, kostenfrei. Prüfe den Bescheid immer mit deiner Erklärung ab. Ein Einspruch kann das gesamte Verfahren wieder öffnen, weshalb du ihn gut begründen solltest.

Belege & Nachweise

Belege musst du nicht mehr einreichen, aber auf Nachfrage vorlegen können.

Seit der Belegvorhaltepflicht reichst du Quittungen und Nachweise nicht mehr automatisch mit ein, musst sie aber auf Nachfrage vorlegen können. Bewahre sie deshalb auf, bis der Bescheid bestandskräftig ist. Digitale Belege – etwa eingescannte Rechnungen – sind in der Regel ausreichend.

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