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Steuererklärung & Finanzamt

Steuererstattung berechnen: Wie viel bekomme ich zurück?

Grobe Schätzung: Wie viel Steuern bekommst du vom Finanzamt zurück?

Der Steuererstattungs-Schätzer rechnet mit den aktuellen Werten für das Steuerjahr 2026. Die Berechnung läuft live in deinem Browser – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass deine Eingaben übertragen werden. Wie das Ergebnis zustande kommt, erklärt der Abschnitt „So wird gerechnet" weiter unten.

Eingaben

Pendeln, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung. Pauschal werden 1.230 € anerkannt.

Krankheitskosten, Pflege — wirken erst über der zumutbaren Belastung.

20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € direkt von der Steuer abziehbar.

Dein Ergebnis

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Ergebnis wird berechnet …

Hinweis: Unverbindliche Berechnung ohne Gewähr — ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

So wird gerechnet

Formel & Rechenweg

Der Rechner schätzt zuerst die im Jahr einbehaltene Lohnsteuer (§39b-Verfahren mit Pauschbeträgen). Dann berechnet er die Steuer, die sich mit deinen tatsächlichen Kosten ergäbe: Werbungskosten (mindestens 1.230 € Pauschbetrag), Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mindern das Einkommen; Handwerkerleistungen mindern mit 20 % (max. 1.200 €) direkt die Steuer. Die Differenz aus gezahlter und festzusetzender Steuer ist deine geschätzte Erstattung.

Eine Steuererstattung entsteht, wenn dein Arbeitgeber unterm Jahr mehr Lohnsteuer einbehalten hat, als du am Ende tatsächlich schuldest. Der häufigste Hebel dafür sind Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 €: Pendlerpauschale, Homeoffice-Tage, Arbeitsmittel, Fortbildungen oder eine doppelte Haushaltsführung. Dazu kommen Sonderausgaben wie Spenden oder bestimmte Versicherungen und außergewöhnliche Belastungen etwa durch Krankheitskosten. Handwerker- und Haushaltsleistungen mindern die Steuer sogar direkt: 20 % der Arbeitskosten, bis zu 1.200 € im Jahr. Der Rechner schätzt daraus grob, was zurückkommen könnte. Für die echte Erklärung führt der Weg über ELSTER, das kostenlose Portal der Finanzverwaltung, oder über eine Steuersoftware. Belege musst du meist nicht mehr einreichen, aber auf Nachfrage vorlegen können – heb sie also auf.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die durchschnittliche Steuererstattung?

Nach Auswertungen der Finanzverwaltung liegt die durchschnittliche Erstattung im mittleren vierstelligen Bereich – häufig wird ein Wert um die 1.000 bis 1.100 € genannt. Die Spanne ist aber groß und hängt stark von deinen absetzbaren Kosten ab.

Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Das kommt darauf an. In bestimmten Fällen bist du zur Abgabe verpflichtet (Pflichtveranlagung), etwa bei mehreren Arbeitgebern, Lohnersatzleistungen über 410 € oder bestimmten Steuerklassenkombinationen. Bist du nicht verpflichtet, kannst du freiwillig abgeben – dafür hast du rückwirkend vier Jahre Zeit, und meist lohnt es sich.

Warum ist das nur eine Schätzung?

Der Rechner bildet nicht alle Feinheiten ab – etwa Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, Lohnersatzleistungen oder die zumutbare Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen. Das Ergebnis zeigt die Größenordnung, ersetzt aber nicht die genaue Berechnung in der Steuererklärung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • Einkommensteuergesetz (EStG), insb. §§ 32a, 39b – gesetze-im-internet.de
  • Sozialgesetzbuch (SGB V, XI, III, IV) sowie SV-Rechengrößenverordnung 2026
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF): Steuertarif und Programmablaufplan 2026
  • Bekanntmachungen zu Beitragssätzen, Faktor F und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2026

Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.

Jonas Jeamin Kröhn

Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.

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