Verspätungszuschlag & Steuerfristen-Rechner
Fristen verpasst? Zuschlag und Zinsen ausrechnen, bevor es das Finanzamt tut.
Der Verspätungszuschlag-Rechner rechnet mit den aktuellen Werten für das Steuerjahr 2026. Die Berechnung läuft live in deinem Browser – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass deine Eingaben übertragen werden. Wie das Ergebnis zustande kommt, erklärt der Abschnitt „So wird gerechnet" weiter unten.
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Hinweis: Unverbindliche Berechnung ohne Gewähr — ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
So wird gerechnet
Formel & Rechenweg
Verspätungszuschlag = je angefangenem Verspätungsmonat 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 € pro Monat, insgesamt höchstens 25.000 € (§152 AO). Nachzahlungszinsen entstehen unabhängig davon: 0,15 % pro Monat (1,8 % p. a.) auf die Nachzahlung, beginnend 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres (§233a AO).
Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, riskiert zwei getrennte Kostenarten. Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Verspätungsmonat 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 € pro Monat und höchstens 25.000 € insgesamt. Bis zu 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres liegt seine Festsetzung im Ermessen des Finanzamts; danach ist er bei einer Pflichtveranlagung mit Nachzahlung grundsätzlich zwingend. Davon unabhängig entstehen Nachzahlungszinsen von 0,15 % pro Monat (1,8 % im Jahr) auf den Nachzahlungsbetrag. Diese beginnen aber erst nach einer Karenzzeit von 15 Monaten nach Ende des Steuerjahres zu laufen. Für die Steuererklärung 2025 gilt die Frist 31. Juli 2026, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sie sich bis Anfang März 2027. Wer die Frist absehbar nicht schafft, sollte rechtzeitig und formlos eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen; gegen einen bereits festgesetzten Zuschlag ist der Einspruch möglich.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2025 abgeben?
Ohne steuerliche Beratung ist der 31. Juli 2026 der Stichtag. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist bis Anfang März 2027 (konkret der 1. März 2027).
Kann das Finanzamt auf den Verspätungszuschlag verzichten?
Bis 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres liegt der Zuschlag im Ermessen – hier ist ein Verzicht möglich, etwa bei erstmaliger oder entschuldbarer Verspätung. Danach ist er bei Pflichtveranlagung mit Nachzahlung regelmäßig festzusetzen. Erwartest du eine Erstattung, wird meist kein Zuschlag erhoben.
Bekomme ich auch Zinsen auf meine Erstattung?
Ja. Erstattungszinsen und Nachzahlungszinsen werden mit demselben Satz (0,15 % pro Monat) berechnet und beginnen nach derselben Karenzzeit von 15 Monaten. Zieht sich deine Veranlagung lange hin, bekommst du also Zinsen gutgeschrieben.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Einkommensteuergesetz (EStG), insb. §§ 32a, 39b – gesetze-im-internet.de
- Sozialgesetzbuch (SGB V, XI, III, IV) sowie SV-Rechengrößenverordnung 2026
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): Steuertarif und Programmablaufplan 2026
- Bekanntmachungen zu Beitragssätzen, Faktor F und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2026
Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.
Jonas Jeamin Kröhn
Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.
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