Einkommensteuer-Rechner 2026 (Grund- & Splittingtarif)
Vom zu versteuernden Einkommen zur Steuer — mit Grenz- und Durchschnittssteuersatz.
Der Einkommensteuer-Rechner rechnet mit den aktuellen Werten für das Steuerjahr 2026. Die Berechnung läuft live in deinem Browser – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass deine Eingaben übertragen werden. Wie das Ergebnis zustande kommt, erklärt der Abschnitt „So wird gerechnet" weiter unten.
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Hinweis: Unverbindliche Berechnung ohne Gewähr — ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
So wird gerechnet
Formel & Rechenweg
Angewendet wird der Formeltarif des §32a EStG 2026: bis zum Grundfreibetrag 0 €, danach zwei Progressionszonen (14 % bis 42 % Grenzsteuersatz), ab der oberen Zonengrenze konstant 42 % und ab 277.826 € der Reichensteuersatz von 45 %. Beim Splittingtarif wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt — das glättet die Progression bei ungleichen Einkommen.
Grundlage der Einkommensteuer ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen (zvE). Vereinfacht ergibt es sich, indem man von den Einkünften die Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträge abzieht. Auf dieses zvE wendet der Rechner den gesetzlichen Tarif nach §32a EStG an. Dieser ist progressiv aufgebaut: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) fällt keine Steuer an, danach steigt der Satz in zwei Zonen von 14 % bis 42 %. Ab 69.879 € gilt der Spitzensteuersatz von 42 %, ab 277.826 € die sogenannte Reichensteuer von 45 %. Sind Ehepaare zusammen veranlagt, kommt der Splittingtarif zum Zug: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, die Steuer darauf berechnet und wieder verdoppelt. Das glättet die Progression und bringt vor allem dann einen Vorteil, wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind.
Häufige Fragen
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist der Betrag, auf den tatsächlich Steuer erhoben wird – also nicht dein Brutto, sondern das, was nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen übrig bleibt. Im Steuerbescheid ist es eigens ausgewiesen.
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz 2026 und ab wann gilt er?
Der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 €. Für sehr hohe Einkommen ab 277.826 € kommt zusätzlich die Reichensteuer von 45 % hinzu.
Zahle ich mit dem Grenzsteuersatz auf mein gesamtes Einkommen?
Nein. Der Grenzsteuersatz gilt nur für den jeweils letzten Euro deines Einkommens. Die unteren Einkommensteile werden weiterhin niedriger besteuert – der Grundfreibetrag sogar mit 0 %. Deine tatsächliche Belastung beschreibt der Durchschnittssteuersatz, der stets deutlich unter dem Grenzsteuersatz liegt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Einkommensteuergesetz (EStG), insb. §§ 32a, 39b – gesetze-im-internet.de
- Sozialgesetzbuch (SGB V, XI, III, IV) sowie SV-Rechengrößenverordnung 2026
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): Steuertarif und Programmablaufplan 2026
- Bekanntmachungen zu Beitragssätzen, Faktor F und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2026
Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.
Jonas Jeamin Kröhn
Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.
Zuletzt aktualisiert am · Redaktionelle Richtlinien
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