Solidaritätszuschlag-Rechner 2026
Freigrenze & Milderungszone: Zahlst du 2026 überhaupt noch Soli?
Der Soli-Rechner rechnet mit den aktuellen Werten für das Steuerjahr 2026. Die Berechnung läuft live in deinem Browser – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass deine Eingaben übertragen werden. Wie das Ergebnis zustande kommt, erklärt der Abschnitt „So wird gerechnet" weiter unten.
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Hinweis: Unverbindliche Berechnung ohne Gewähr — ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
So wird gerechnet
Formel & Rechenweg
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommen- bzw. Lohnsteuer — aber nur oberhalb der Freigrenze. Liegt die Steuer darunter, entfällt der Soli komplett. In der anschließenden Milderungszone werden höchstens 11,9 % des über der Freigrenze liegenden Steuerbetrags erhoben, sodass der Zuschlag gleitend auf die vollen 5,5 % ansteigt.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommen- bzw. Lohnsteuer – wird aber seit der Teilabschaffung 2021 nur noch von einer Minderheit gezahlt. Möglich macht das eine hohe Freigrenze: Erst wenn die Einkommensteuer 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung, Werte 2026) übersteigt, fällt überhaupt Soli an. Direkt darüber liegt die Milderungszone, in der der Zuschlag nicht sofort mit den vollen 5,5 % einsetzt, sondern gleitend ansteigt – höchstens 11,9 % des Betrags, der die Freigrenze übersteigt. Dadurch zahlen heute nur noch etwa die einkommensstärksten rund zehn Prozent den vollen Soli. Wichtige Ausnahme: Auf Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, wird der Soli unabhängig von der Freigrenze weiterhin voll erhoben. Auch Kapitalgesellschaften zahlen ihn auf die Körperschaftsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat die Fortführung des Soli 2025 bestätigt.
Häufige Fragen
Wer muss 2026 noch Solidaritätszuschlag zahlen?
Nur wer mit seiner Einkommensteuer über der Freigrenze liegt – 2026 sind das 20.350 € bei Einzel- und 40.700 € bei Zusammenveranlagung. Das betrifft im Wesentlichen die einkommensstärksten rund zehn Prozent. Alle darunter zahlen keinen Soli mehr.
Fällt der Soli auf Kapitalerträge weg?
Nein. Auf Kapitalerträge, die über die Abgeltungsteuer versteuert werden, bleibt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % bestehen – unabhängig von den Freigrenzen, die nur für die reguläre Einkommensteuer gelten.
Wird der Soli komplett abgeschafft?
Derzeit nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat 2025 entschieden, dass die Erhebung des verbliebenen Solidaritätszuschlags verfassungsgemäß ist. Ob und wann er politisch weiter zurückgeführt wird, ist offen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Einkommensteuergesetz (EStG), insb. §§ 32a, 39b – gesetze-im-internet.de
- Sozialgesetzbuch (SGB V, XI, III, IV) sowie SV-Rechengrößenverordnung 2026
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): Steuertarif und Programmablaufplan 2026
- Bekanntmachungen zu Beitragssätzen, Faktor F und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2026
Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.
Jonas Jeamin Kröhn
Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.
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