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Steuererklärung & Finanzamt

Werbungskosten absetzen: Die größten Posten für Arbeitnehmer

Pendlerpauschale, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung: Welche Werbungskosten sich wirklich lohnen und wie du über den Pauschbetrag kommst.

Jonas Jeamin Kröhn

Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.

Zuletzt aktualisiert am · Redaktionelle Richtlinien

Werbungskosten sind Ausgaben, die dir im Zusammenhang mit deinem Job entstehen. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuer. Der Haken: Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr. Erst wenn deine tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, wirkt sich jeder weitere Euro steuerlich aus.

Die gute Nachricht: Dieser Pauschbetrag ist oft schneller geknackt, als viele denken – vor allem wenn du pendelst. Es lohnt sich deshalb, die eigenen Kosten einmal zusammenzurechnen.

Die wichtigsten Werbungskosten im Überblick

  • Entfernungspauschale (Pendlerpauschale): 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (Stand 2026), für jeden Arbeitstag mit Fahrt zur Arbeit.
  • Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Homeoffice-Tag, bis zu 1.260 € im Jahr.
  • Arbeitsmittel: Computer, Fachliteratur, Werkzeug, Büromöbel – beruflich genutzt und selbst bezahlt.
  • Fortbildungskosten: Kurse, Seminare, Fachbücher, Fahrten und Übernachtungen zur Weiterbildung.
  • Bewerbungskosten: Porto, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Bewerbungsfotos.
  • Doppelte Haushaltsführung: Kosten für eine beruflich bedingte Zweitwohnung.
  • Kontoführungsgebühren: pauschal werden häufig 16 € im Jahr anerkannt.
  • Berufsverbände und Gewerkschaften: gezahlte Mitgliedsbeiträge.

Rechenbeispiel: So schnell ist der Pauschbetrag geknackt

Angenommen, du fährst an 220 Tagen im Jahr 25 Kilometer zur Arbeit. Nach der Entfernungspauschale ergibt das 220 × 25 × 0,38 € = 2.090 € – allein damit liegst du deutlich über dem Pauschbetrag von 1.230 €. Jeder weitere Posten, etwa ein neuer Laptop oder eine Fortbildung, senkt nun zusätzlich deine Steuer. Mit unserem Pendlerpauschale-Rechner kannst du deinen eigenen Wert direkt ermitteln.

Belege und Nachweise

Belege musst du in der Regel nicht mehr mit der Steuererklärung einreichen, aber auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen können. Es gilt eine Belegvorhaltepflicht: Hebe Rechnungen, Quittungen und Nachweise deshalb mindestens bis zum Ablauf der Einspruchsfrist auf, besser bis der Steuerbescheid bestandskräftig ist. Eine geordnete Sammlung – digital oder auf Papier – erspart im Zweifel viel Aufwand.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • §9 EStG – Werbungskosten und Entfernungspauschale
  • §9a EStG – Arbeitnehmer-Pauschbetrag
  • §4 Abs. 5 Nr. 6c EStG – Tagespauschale Homeoffice

Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.