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Einkommen & Gehalt

Lohnsteuer-Schnellrechner 2026

Nur die Steuern: Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer nach Steuerklasse.

Der Lohnsteuer-Rechner rechnet mit den aktuellen Werten für das Steuerjahr 2026. Die Berechnung läuft live in deinem Browser – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass deine Eingaben übertragen werden. Wie das Ergebnis zustande kommt, erklärt der Abschnitt „So wird gerechnet" weiter unten.

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Hinweis: Unverbindliche Berechnung ohne Gewähr — ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

So wird gerechnet

Formel & Rechenweg

Die Lohnsteuer ist die auf den Arbeitslohn vorausgezahlte Einkommensteuer. Berechnung nach §39b EStG: Jahresbrutto minus Vorsorgepauschale und Pauschbeträge ergibt das fiktive zu versteuernde Einkommen; darauf wird der Tarif des §32a EStG angewendet (Steuerklasse III: Splittingtarif, V/VI: Differenzverfahren). Soli fällt erst über der Freigrenze an; Kirchensteuer beträgt 8 % (BY/BW) bzw. 9 % der Lohnsteuer.

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Lohn einbehält und ans Finanzamt abführt. Ihre Höhe richtet sich nach dem Bruttolohn, der Steuerklasse und den bereits berücksichtigten Pauschbeträgen. Weil dabei nur pauschale Annahmen einfließen, stimmt die einbehaltene Lohnsteuer selten exakt mit der tatsächlich geschuldeten Jahressteuer überein. Genau daraus entstehen die typischen Erstattungen: Wer Werbungskosten über dem Pauschbetrag, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatte, bekommt mit der Steuererklärung zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück. Der Solidaritätszuschlag fällt erst oberhalb einer Freigrenze an und betrifft heute nur noch hohe Einkommen; die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer.

Häufige Fragen

Ist die Lohnsteuer dasselbe wie die Einkommensteuer?

Im Kern ja: Die Lohnsteuer ist die an der Quelle – also beim Arbeitgeber – erhobene Form der Einkommensteuer auf Arbeitslohn. Mit der Steuererklärung wird sie mit der tatsächlich geschuldeten Einkommensteuer verrechnet, woraus sich eine Erstattung oder Nachzahlung ergibt.

Wie kann ich meine monatliche Lohnsteuer senken?

Du kannst beim Finanzamt einen Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal eintragen lassen (Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) – etwa für hohe Pendlerkosten oder Kinderbetreuung. Dann behält der Arbeitgeber schon monatlich weniger ein. Bei Ehepaaren kann zusätzlich ein Steuerklassenwechsel den monatlichen Abzug verschieben.

Warum zahle ich in Steuerklasse VI so viel?

Steuerklasse VI gilt für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis. Hier werden weder Grundfreibetrag noch die üblichen Pauschbeträge berücksichtigt, weil diese schon in der Hauptbeschäftigung (Klasse I–V) einfließen. Zu viel gezahlte Lohnsteuer holst du dir mit der Steuererklärung zurück.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • Einkommensteuergesetz (EStG), insb. §§ 32a, 39b – gesetze-im-internet.de
  • Sozialgesetzbuch (SGB V, XI, III, IV) sowie SV-Rechengrößenverordnung 2026
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF): Steuertarif und Programmablaufplan 2026
  • Bekanntmachungen zu Beitragssätzen, Faktor F und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2026

Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.

Jonas Jeamin Kröhn

Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.

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