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Einkommen & Gehalt

Steuerklassen erklärt: Welche Kombination passt zu uns?

III/V, IV/IV oder IV mit Faktor? Wie Ehepaare die richtige Steuerklassenkombination wählen – und warum sich am Jahressteuerbetrag nichts ändert.

Jonas Jeamin Kröhn

Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.

Zuletzt aktualisiert am · Redaktionelle Richtlinien

Für Ledige ist die Sache einfach: Sie haben in der Regel Steuerklasse I. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner beginnt dagegen eine Wahl, die jeden Monat spürbar aufs Konto wirkt – am Jahresende aber weniger ausmacht, als viele denken. Dieser Ratgeber erklärt die Kombinationen und hilft bei der Entscheidung.

Die drei Kombinationen für Paare

  • IV/IV ist die Standardwahl, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen. Beide werden behandelt wie Ledige, es gibt selten größere Nachzahlungen oder Erstattungen.
  • III/V lohnt monatlich, wenn die Einkommen stark auseinanderliegen. Der höher verdienende Partner nimmt Klasse III (mehr Netto), der andere Klasse V (weniger Netto). In Summe bleibt netto mehr übrig – allerdings kommt es häufiger zu einer Nachzahlung.
  • IV/IV mit Faktor verteilt die Last gerechter auf beide Partner und vermeidet größere Nachzahlungen. Das Finanzamt berechnet dafür einen individuellen Faktor.

Der wichtigste Punkt: Die Jahressteuer bleibt gleich

Egal, welche Kombination ihr wählt – die insgesamt geschuldete Einkommensteuer über das Jahr ist identisch. Die Steuerklasse verschiebt nur, wann die Steuer anfällt: mehr Netto pro Monat bedeutet meist eine Nachzahlung, weniger Netto pro Monat eine Erstattung. Wer III/V wählt, hat also unterm Jahr mehr Geld zur Verfügung, muss aber mit einer Nachforderung rechnen.

Wann sich ein Wechsel lohnt

Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn sich die Einkommen verändern oder wenn eine Lohnersatzleistung ansteht: Elterngeld, Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld orientieren sich am Nettogehalt, das die Steuerklasse beeinflusst. Ein rechtzeitiger Wechsel des betreuenden Elternteils in eine günstigere Klasse kann das spätere Elterngeld erhöhen. Rechne die Kombinationen am besten mit dem Brutto-Netto-Rechner durch, bevor du dich entscheidest.

Und die Abschaffung von III und V?

Eine Überführung der Klassen III und V in das Faktorverfahren war politisch geplant, wird aktuell aber nicht umgesetzt. Für 2026 bleibt alles beim Alten – ihr habt weiterhin die volle Wahl.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • §38b EStG – Lohnsteuerklassen
  • §39f EStG – Faktorverfahren
  • §32a Abs. 5 EStG – Splittingtarif

Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.