Rechnimo
Einkommen & Gehalt

Stundenlohn-Rechner: Stunde ↔ Monat ↔ Jahr

Stundenlohn in Monats- und Jahresgehalt umrechnen — und umgekehrt.

Der Stundenlohn-Rechner rechnet mit den aktuellen Werten für das Steuerjahr 2026. Die Berechnung läuft live in deinem Browser – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass deine Eingaben übertragen werden. Wie das Ergebnis zustande kommt, erklärt der Abschnitt „So wird gerechnet" weiter unten.

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Je nach Richtung: Stundenlohn, Monats- oder Jahresgehalt.

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Hinweis: Unverbindliche Berechnung ohne Gewähr — ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

So wird gerechnet

Formel & Rechenweg

Monatsgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33. Der Faktor 4,33 (= 13 ÷ 3) ist die durchschnittliche Zahl von Wochen pro Monat (52 Wochen ÷ 12 Monate) und Standard in der Entgeltabrechnung. Jahresgehalt = Monatsgehalt × 12.

Für die Umrechnung von Stunden- in Monatslohn ist die durchschnittliche Zahl der Wochen pro Monat entscheidend. Ein Monat hat nicht genau vier Wochen: Das Jahr hat 52 Wochen, verteilt auf 12 Monate ergibt das rund 4,33 Wochen pro Monat. Rechnet man nur mit vier Wochen, unterschätzt man das Monatsgehalt um etwa acht Prozent. Die Formel lautet deshalb: Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33 = Monatsgehalt. Alle Werte hier sind Bruttowerte – was nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Wer den eigenen Stundenlohn einordnen möchte, sollte ihn mit dem gesetzlichen Mindestlohn (2026: 13,90 € pro Stunde) und branchenüblichen Werten vergleichen; belastbare Durchschnitts- und Medianlöhne veröffentlicht das Statistische Bundesamt.

Häufige Fragen

Wie rechne ich meinen Stundenlohn ins Monatsgehalt um?

Multipliziere den Stundenlohn mit deinen Wochenstunden und dann mit 4,33. Beispiel: 18 € × 40 Stunden × 4,33 ≈ 3.118 € brutto im Monat. Der Faktor 4,33 steht für die durchschnittliche Wochenzahl pro Monat (52 ÷ 12).

Was ist ein guter Stundenlohn in Deutschland?

Das hängt stark von Branche, Qualifikation und Region ab. Als Orientierung dienen der gesetzliche Mindestlohn (2026: 13,90 €) als Untergrenze sowie die Median- und Durchschnittslöhne des Statistischen Bundesamts. Liegt dein Stundenlohn deutlich über dem Mindestlohn und im Bereich des Branchenmedians, ist er marktüblich.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt auch im Minijob. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie automatisch mit: 2026 liegt sie bei 603 € im Monat, was zehn Wochenstunden zu 13,90 € entspricht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • Einkommensteuergesetz (EStG), insb. §§ 32a, 39b – gesetze-im-internet.de
  • Sozialgesetzbuch (SGB V, XI, III, IV) sowie SV-Rechengrößenverordnung 2026
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF): Steuertarif und Programmablaufplan 2026
  • Bekanntmachungen zu Beitragssätzen, Faktor F und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2026

Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.

Jonas Jeamin Kröhn

Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.

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