Rechnimo

Steuerklasse

Die Steuerklasse (auch Lohnsteuerklasse) bestimmt, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber jeden Monat vom Gehalt einbehält. Sie legt fest, welche Freibeträge bereits beim laufenden Abzug berücksichtigt werden. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen.

Die sechs Klassen im Überblick

  • Klasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete.
  • Klasse II: Alleinerziehende – mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
  • Klasse III: verheiratet, für den höher verdienenden Partner (der andere hat dann Klasse V).
  • Klasse IV: verheiratet, wenn beide ähnlich viel verdienen.
  • Klasse V: das Gegenstück zu Klasse III für den geringer verdienenden Partner.
  • Klasse VI: für ein zweites und jedes weitere Dienstverhältnis – ohne Grundfreibetrag und Pauschbeträge, daher am ungünstigsten.

Kombinationen für Paare

Verheiratete oder verpartnerte Paare können zwischen drei Kombinationen wählen: IV/IV bei ähnlichem Einkommen, III/V bei stark unterschiedlichem Verdienst oder IV/IV mit Faktor für eine gerechtere monatliche Verteilung. Wichtig: Aufs Jahr gerechnet zahlen alle Kombinationen gleich viel Einkommensteuer – die Steuerklasse verschiebt nur, wann die Steuer anfällt und ob es zu Erstattung oder Nachzahlung kommt.

Und die geplante Abschaffung?

Die früher diskutierte Abschaffung der Klassen III und V zugunsten des Faktorverfahrens ist derzeit nicht in Umsetzung. Für 2026 bestehen alle sechs Steuerklassen unverändert fort.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • §38b EStG – Lohnsteuerklassen
  • §39f EStG – Faktorverfahren

Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.

Jonas Jeamin Kröhn

Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.

Zuletzt aktualisiert am · Redaktionelle Richtlinien