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Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt. Er sichert das steuerliche Existenzminimum: Bis zu dieser Grenze fällt keine Einkommensteuer an. Für das Steuerjahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 € pro Person; bei zusammen veranlagten Ehepaaren gilt der doppelte Betrag. Geregelt ist er in §32a Einkommensteuergesetz.

Wie wirkt der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist kein Betrag, den man zusätzlich abzieht, sondern ein fester Bestandteil des Steuertarifs: Er ist bereits in die Tarifformel eingebaut. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, beträgt deine Einkommensteuer 0 €. Liegt es darüber, wird nur der übersteigende Teil besteuert – und zwar mit langsam ansteigenden Sätzen ab 14 Prozent.

Ein Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 15.000 € bleiben die ersten 12.348 € steuerfrei; nur die restlichen 2.652 € werden nach dem Eingangstarif belastet.

Entwicklung

Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angehoben, um die Inflation und den steigenden Regelbedarf auszugleichen. Für 2026 wurde er gegenüber dem Vorjahr um 252 € auf 12.348 € erhöht. Die genaue Höhe legt der Gesetzgeber jährlich fest.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • §32a EStG – Einkommensteuertarif (gesetze-im-internet.de)
  • BMF: Steuertarif und Eckwerte 2026

Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.

Jonas Jeamin Kröhn

Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.

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