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Gewerbesteuer-Rechner 2026 (mit Hebesatz & Anrechnung)

Messbetrag × Hebesatz — und was nach der ESt-Anrechnung wirklich belastet.

Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit den aktuellen Werten für das Steuerjahr 2026. Die Berechnung läuft live in deinem Browser – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass deine Eingaben übertragen werden. Wie das Ergebnis zustande kommt, erklärt der Abschnitt „So wird gerechnet" weiter unten.

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Vereinfacht: dein Gewinn aus Gewerbebetrieb (vor Hinzurechnungen/Kürzungen).

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Hinweis: Unverbindliche Berechnung ohne Gewähr — ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

So wird gerechnet

Formel & Rechenweg

Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag − 24.500 € Freibetrag, abgerundet auf volle 100 €) × 3,5 % Messzahl × Hebesatz. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag. Einzelunternehmer und Personengesellschafter bekommen das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§35 EStG) — bis zu einem Hebesatz von ca. 400 % ist die Gewerbesteuer damit faktisch neutralisiert.

Die Gewerbesteuer zahlen Gewerbebetriebe an ihre Gemeinde. Ausgangspunkt ist der Gewerbeertrag – vereinfacht der Gewinn, korrigiert um bestimmte Hinzurechnungen (etwa Anteile von Mieten und Zinsen) und Kürzungen. Davon wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen. Der verbleibende, auf volle 100 € abgerundete Betrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert; das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Diesen multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz, der bundesweit stark schwankt – vom gesetzlichen Mindestwert von 200 % bis über 500 % in manchen Großstädten. Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter entschärft §35 EStG die Belastung: Das Vierfache des Messbetrags wird auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % praktisch neutralisiert ist. Kapitalgesellschaften haben dagegen weder den Freibetrag noch diese Anrechnung.

Häufige Fragen

Ab welchem Gewinn zahle ich Gewerbesteuer?

Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag von 24.500 €. Erst der darüber liegende Gewerbeertrag wird belastet. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG haben diesen Freibetrag nicht.

Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Ja, für Einzelunternehmer und Personengesellschafter: Nach §35 EStG wird seit 2020 das Vierfache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (höchstens die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer). Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % gleicht das die Gewerbesteuer weitgehend aus, darüber bleibt eine effektive Mehrbelastung.

Welche Stadt hat den niedrigsten Hebesatz?

Der gesetzliche Mindesthebesatz beträgt 200 %. Einige kleinere Gemeinden liegen nahe an dieser Grenze und gelten als „Gewerbesteuer-Oasen", während Großstädte häufig zwischen 400 % und über 500 % verlangen. Die aktuellen Hebesätze veröffentlicht jede Gemeinde selbst.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • Einkommensteuergesetz (EStG), insb. §§ 32a, 39b – gesetze-im-internet.de
  • Sozialgesetzbuch (SGB V, XI, III, IV) sowie SV-Rechengrößenverordnung 2026
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF): Steuertarif und Programmablaufplan 2026
  • Bekanntmachungen zu Beitragssätzen, Faktor F und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2026

Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.

Jonas Jeamin Kröhn

Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.

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