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Kleinunternehmerregelung-Check 2026 (§19 UStG)

Grenzen-Check nach der Reform: 25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufend.

Der Kleinunternehmer-Check rechnet mit den aktuellen Werten für das Steuerjahr 2026. Die Berechnung läuft live in deinem Browser – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass deine Eingaben übertragen werden. Wie das Ergebnis zustande kommt, erklärt der Abschnitt „So wird gerechnet" weiter unten.

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Hinweis: Unverbindliche Berechnung ohne Gewähr — ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

So wird gerechnet

Formel & Rechenweg

Seit der Reform 2025 gilt: Die Kleinunternehmerregelung greift, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat UND im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Neu ist: Beim Überschreiten der 100.000 € endet die Regelung sofort — bereits der Umsatz, mit dem die Grenze gerissen wird, ist umsatzsteuerpflichtig. Beide Grenzen sind Nettogrenzen.

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit dich davon, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Seit der Reform 2025 gilt sie, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet – beides sind Nettogrenzen. Der Vorteil: weniger Bürokratie und im Geschäft mit Privatkunden ein Preisvorteil, weil du keine Umsatzsteuer aufschlagen musst. Der Nachteil: Du darfst im Gegenzug keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen ziehen. Wer hohe Anfangsinvestitionen hat oder überwiegend an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen verkauft, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser und kann freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten – daran ist man dann allerdings fünf Jahre gebunden. Auf deinen Rechnungen musst du als Kleinunternehmer auf die Steuerbefreiung nach §19 UStG hinweisen und darfst keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die 100.000-€-Grenze überschreite?

Dann endet die Kleinunternehmerregelung sofort – und zwar ab dem Umsatz, mit dem die Grenze gerissen wird. Es gibt keinen rückwirkenden Wegfall für das ganze Jahr, aber ab diesem Zeitpunkt musst du Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

Lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?

Das hängt von deinem Geschäft ab. Verkaufst du vor allem an Unternehmen und hast hohe Ausgaben mit Vorsteuer, kann der Vorsteuerabzug den Verzicht lohnenswert machen. Verkaufst du überwiegend an Privatkunden, ist der Preisvorteil ohne Umsatzsteuer meist wertvoller. Beachte: Der Verzicht bindet dich für fünf Jahre.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Seit der Reform 2025 ist die jährliche Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer in den meisten Fällen entfallen. Deine sonstigen Pflichten – etwa die Einkommensteuererklärung mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung – bleiben davon unberührt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • Einkommensteuergesetz (EStG), insb. §§ 32a, 39b – gesetze-im-internet.de
  • Sozialgesetzbuch (SGB V, XI, III, IV) sowie SV-Rechengrößenverordnung 2026
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF): Steuertarif und Programmablaufplan 2026
  • Bekanntmachungen zu Beitragssätzen, Faktor F und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2026

Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.

Jonas Jeamin Kröhn

Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.

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