EÜR-Rechner: Gewinn & Steuerlast für Selbstständige schätzen
Einnahmen − Ausgaben = Gewinn. Und was davon nach Steuern übrig bleibt.
Der EÜR-Schnellrechner rechnet mit den aktuellen Werten für das Steuerjahr 2026. Die Berechnung läuft live in deinem Browser – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass deine Eingaben übertragen werden. Wie das Ergebnis zustande kommt, erklärt der Abschnitt „So wird gerechnet" weiter unten.
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Hinweis: Unverbindliche Berechnung ohne Gewähr — ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
So wird gerechnet
Formel & Rechenweg
Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben (Zufluss-/Abfluss-Prinzip der EÜR). Auf den Gewinn wird der Einkommensteuertarif angewendet; Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500 €, Messzahl 3,5 % × Hebesatz), die über §35 EStG größtenteils auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Nicht enthalten: Kranken-/Pflegeversicherung und Altersvorsorge — sie senken als Sonderausgaben die Steuer, erhöhen aber die Gesamtabgaben.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfache Form der Gewinnermittlung: Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, jeweils in dem Jahr erfasst, in dem das Geld tatsächlich fließt (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Sie ist damit deutlich schlanker als die doppelte Buchführung mit Bilanz. Typische Betriebsausgaben sind Wareneinkauf, Miete für Geschäftsräume, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Versicherungen oder Honorare. Auf den Gewinn zahlst du Einkommensteuer; Gewerbetreibende zusätzlich Gewerbesteuer, die über eine Anrechnung aber weitgehend neutralisiert wird. Wichtig für die Liquidität: Als Selbstständiger zahlst du keine Steuer über die monatliche Lohnabrechnung, sondern in Vorauszahlungen und mit dem Steuerbescheid. Eine bewährte Faustregel ist, rund 25 bis 35 Prozent des Gewinns für Steuern zurückzulegen. Nicht in diesem Rechner enthalten sind deine Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Altersvorsorge – sie senken als Sonderausgaben zwar die Steuer, erhöhen aber deine Gesamtbelastung.
Häufige Fragen
Wer darf eine EÜR machen?
Freiberufler dürfen unabhängig von der Höhe ihres Gewinns die EÜR nutzen. Gewerbetreibende dürfen es, solange sie nicht buchführungspflichtig sind – das ist erst der Fall, wenn Umsatz oder Gewinn bestimmte gesetzliche Grenzen überschreiten oder eine Eintragung im Handelsregister besteht.
Wie viel sollte ich als Selbstständiger für Steuern zurücklegen?
Als grobe Faustregel gelten 25 bis 35 Prozent des Gewinns, je nach Höhe und persönlichem Steuersatz. Sinnvoll ist ein separates Rücklagenkonto. Setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest, werden diese vierteljährlich fällig und mindern die spätere Nachzahlung.
Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Nein. Freie Berufe im Sinne des §18 EStG – etwa Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten oder Künstler – unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Die Abgrenzung ist aber nicht immer eindeutig; im Zweifel entscheidet das Finanzamt über die Einordnung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Einkommensteuergesetz (EStG), insb. §§ 32a, 39b – gesetze-im-internet.de
- Sozialgesetzbuch (SGB V, XI, III, IV) sowie SV-Rechengrößenverordnung 2026
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): Steuertarif und Programmablaufplan 2026
- Bekanntmachungen zu Beitragssätzen, Faktor F und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2026
Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.
Jonas Jeamin Kröhn
Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.
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