Rechnimo
Rente & Vorsorge

Rente und Steuern: Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Besteuerungsanteil, Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag: Wann Rentner Steuern zahlen und eine Erklärung abgeben müssen – verständlich erklärt für 2026.

Jonas Jeamin Kröhn

Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.

Zuletzt aktualisiert am · Redaktionelle Richtlinien

„Muss ich als Rentner überhaupt Steuern zahlen?” – diese Frage stellen sich viele beim Übergang in den Ruhestand. Die Antwort hängt davon ab, wie hoch die Rente ist, wann sie beginnt und ob weitere Einkünfte hinzukommen.

Der Besteuerungsanteil steigt mit dem Rentenbeginn

Nicht die gesamte gesetzliche Rente wird versteuert, sondern nur ein bestimmter Anteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent der Rente versteuern; 16 Prozent bleiben steuerfrei. Dieser steuerfreie Anteil wird im zweiten vollen Rentenjahr als fester Euro-Betrag – dem Rentenfreibetrag – berechnet und dann dauerhaft eingefroren.

Warum die Steuer über die Jahre steigen kann

Weil der Rentenfreibetrag als fester Betrag eingefroren wird, sind spätere Rentenerhöhungen voll steuerpflichtig. Dadurch kann die Steuerlast über die Jahre langsam wachsen, auch wenn sich für deinen Jahrgang der Besteuerungsanteil nicht mehr ändert. Seit dem Wachstumschancengesetz steigt dieser Anteil für neue Jahrgänge nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr; die 100-Prozent-Marke wird erst 2058 erreicht.

Wann fällt tatsächlich Steuer an?

Entscheidend ist der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026): Bleibt dein zu versteuerndes Einkommen darunter, zahlst du keine Steuer. Viele Rentner mit ausschließlich gesetzlicher Rente liegen unter dieser Grenze. Kritisch wird es, wenn weitere Einkünfte hinzukommen – etwa aus Vermietung, Kapitalerträgen oder einer Betriebsrente. Von der Bruttorente gehen zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Muss ich eine Erklärung abgeben?

Eine Pflicht zur Steuererklärung besteht, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Das Finanzamt kann dich außerdem gezielt zur Abgabe auffordern. Ob und wie viel Steuer bei dir anfällt, schätzt du am besten vorab mit dem Rentenbesteuerungs-Rechner.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • §22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG – Besteuerung von Renten
  • Wachstumschancengesetz – verlangsamter Anstieg des Besteuerungsanteils

Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.