Rechnimo
Rente & Vorsorge

Rentenbesteuerung 2026: Wie viel Netto bleibt von der Rente?

Besteuerungsanteil, Steuer, KV/PV — was von der Brutto-Rente übrig bleibt.

Der Rentenbesteuerungs-Rechner rechnet mit den aktuellen Werten für das Steuerjahr 2026. Die Berechnung läuft live in deinem Browser – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass deine Eingaben übertragen werden. Wie das Ergebnis zustande kommt, erklärt der Abschnitt „So wird gerechnet" weiter unten.

Eingaben

Bestimmt den steuerpflichtigen Anteil deiner Rente (Kohortenmodell).

Veranlagung

Kinderlose zahlen den PV-Zuschlag von 0,6 %.

Dein Ergebnis

live

Ergebnis wird berechnet …

Hinweis: Unverbindliche Berechnung ohne Gewähr — ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

So wird gerechnet

Formel & Rechenweg

Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab (Kohortenmodell): 2005 waren es 50 %, seither steigt der Anteil jährlich — bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 %, ab 2058 sind es 100 %. Der steuerfreie Rest wird im zweiten Bezugsjahr als fester Rentenfreibetrag eingefroren. Auf den steuerpflichtigen Teil (nach Pauschbeträgen) wird der normale Einkommensteuertarif angewendet. Von der Brutto-Rente gehen außerdem Kranken- (halber Satz + halber Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (voller Satz) ab.

Wie viel von der gesetzlichen Rente versteuert werden muss, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab (Kohortenprinzip). Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent der Rente versteuern; 16 Prozent bleiben steuerfrei. Der steuerfreie Anteil wird als fester Euro-Betrag im zweiten vollen Rentenjahr berechnet und dann dauerhaft eingefroren – spätere Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig. Seit dem Wachstumschancengesetz steigt der Besteuerungsanteil langsamer, nämlich um 0,5 Prozentpunkte pro Jahrgang, sodass die 100-Prozent-Marke erst 2058 erreicht wird. Ob am Ende tatsächlich Steuer anfällt, entscheidet der Grundfreibetrag und ob weitere Einkünfte hinzukommen – etwa aus Vermietung, Kapital oder einer Betriebsrente. Von der Bruttorente gehen zudem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Das früher diskutierte Risiko einer Doppelbesteuerung soll durch den verlangsamten Anstieg und die volle Absetzbarkeit der Rentenbeiträge in der Ansparphase vermieden werden.

Häufige Fragen

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Eine Pflicht besteht, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) übersteigt. Viele Rentner mit ausschließlich gesetzlicher Rente bleiben darunter. Das Finanzamt kann bei Bedarf auch von sich aus zur Abgabe auffordern.

Wie viel Rente ist 2026 steuerfrei?

Bei Rentenbeginn 2026 bleiben 16 Prozent der Rente steuerfrei, 84 Prozent sind steuerpflichtig. Nach Abzug von Grundfreibetrag und Pauschbeträgen fällt für viele Standardrentner ohne weitere Einkünfte am Ende wenig oder keine Steuer an – entscheidend ist die individuelle Rentenhöhe.

Steigen die Steuern auf meine Rente jedes Jahr?

Dein persönlicher Rentenfreibetrag bleibt als fester Betrag gleich. Jede jährliche Rentenerhöhung ist deshalb voll steuerpflichtig – dadurch kann deine Steuerlast im Lauf der Jahre langsam steigen, auch ohne dass sich der Besteuerungsanteil für dich ändert.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • Einkommensteuergesetz (EStG), insb. §§ 32a, 39b – gesetze-im-internet.de
  • Sozialgesetzbuch (SGB V, XI, III, IV) sowie SV-Rechengrößenverordnung 2026
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF): Steuertarif und Programmablaufplan 2026
  • Bekanntmachungen zu Beitragssätzen, Faktor F und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2026

Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.

Jonas Jeamin Kröhn

Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.

Zuletzt aktualisiert am · Redaktionelle Richtlinien