Dienstwagen versteuern: 1-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch?
Wann sich die 1-Prozent-Regel lohnt und wann das Fahrtenbuch – plus die Steuervorteile für E-Dienstwagen (0,25 %) bis 100.000 € Listenpreis.
Jonas Jeamin Kröhn
Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.
Zuletzt aktualisiert am · Redaktionelle Richtlinien
Ein Dienstwagen, den du auch privat fahren darfst, ist ein geldwerter Vorteil – und den musst du versteuern. Für die Bewertung gibt es zwei Methoden, und die Wahl kann über mehrere hundert Euro im Monat entscheiden.
Methode 1: Die 1-Prozent-Regel
Bei der Pauschalmethode setzt du monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil an, dazu 0,03 Prozent je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg. Maßgeblich ist immer der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, nicht der ausgehandelte Kaufpreis. Der Vorteil: Es ist unkompliziert, du musst nichts dokumentieren.
Methode 2: Das Fahrtenbuch
Beim Fahrtenbuch versteuerst du nur den tatsächlichen privaten Nutzungsanteil an den echten Fahrzeugkosten. Das lohnt sich, wenn du den Wagen überwiegend dienstlich nutzt oder wenn er einen hohen Listenpreis hat, aber bereits abgeschrieben ist. Der Preis dafür ist der Aufwand: Das Fahrtenbuch muss lückenlos, zeitnah und manipulationssicher geführt werden – jede Fahrt mit Datum, Ziel, Zweck und Kilometerstand. Fehlt etwas, erkennt das Finanzamt es nicht an und rechnet zurück auf die 1-Prozent-Regel.
Der große Vorteil für E-Autos
Für reine Elektrofahrzeuge gilt eine deutlich günstigere Bewertung: Statt 1 Prozent werden nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt – vorausgesetzt, der Listenpreis übersteigt 100.000 € nicht. Liegt er darüber, gilt die 0,5-Prozent-Regel, die auch für Plug-in-Hybride greift. Bei gleichem Fahrzeugpreis versteuert ein E-Dienstwagen also nur ein Viertel dessen, was bei einem Verbrenner anfällt.
So entscheidest du
Als Faustregel gilt: Bei hoher Privatnutzung und einem neuen, teuren Fahrzeug fährst du mit der 1-Prozent-Regel meist besser; bei geringer Privatnutzung oder abgeschriebenem Wagen kann das Fahrtenbuch günstiger sein. Rechne beide Varianten mit dem Dienstwagen-Rechner durch – er vergleicht sie direkt für deine Situation.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- §6 Abs. 1 Nr. 4 EStG – 1-%-Regel und Fahrtenbuch
- §8 Abs. 2 EStG – Bewertung von Sachbezügen
Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.
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Geldwerter Vorteil nach 1-%-Regel — und ob das Fahrtenbuch günstiger wäre.
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