Werbungskosten
Werbungskosten sind Ausgaben, die dir beruflich entstehen, um Einnahmen zu erzielen oder zu sichern. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuer. Geregelt sind sie in §9 Einkommensteuergesetz.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr – auch ohne Nachweise. Steuerlich auswirken kann sich nur der Teil deiner Werbungskosten, der diesen Betrag übersteigt. Wer also unter 1.230 € an beruflichen Kosten kommt, hat davon keinen zusätzlichen Vorteil; wer darüber liegt, senkt mit jedem weiteren Euro die Steuer.
Was zählt dazu?
Typische Werbungskosten sind die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg, die Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel wie Computer oder Fachliteratur, Fortbildungs- und Bewerbungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden sowie Kosten einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung.
Nachweise
Belege reichst du in der Regel nicht mehr mit der Erklärung ein, musst sie aber auf Nachfrage vorlegen können. Bewahre Rechnungen und Quittungen daher auf, bis dein Steuerbescheid bestandskräftig ist.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- §9 EStG – Werbungskosten
- §9a EStG – Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.
Jonas Jeamin Kröhn
Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.
Zuletzt aktualisiert am · Redaktionelle Richtlinien
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