Geldwerter Vorteil
Ein geldwerter Vorteil ist ein Vorteil in Geldeswert, den du zusätzlich zum Gehalt von deinem Arbeitgeber erhältst – also eine Sachleistung statt Bargeld. Steuerlich wird er dem Arbeitslohn zugerechnet und wie dieser versteuert; oft fallen auch Sozialabgaben an.
Typische Beispiele
Der bekannteste Fall ist der Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf. Sein geldwerter Vorteil wird entweder pauschal (1-Prozent-Regel, bei E-Autos günstiger) oder per Fahrtenbuch ermittelt. Weitere Beispiele sind vergünstigte Mahlzeiten, Personalrabatte, ein Job-Ticket oder ein Dienstrad.
Steuerfreie Sachbezüge
Nicht jeder Vorteil ist steuerpflichtig. Ein wichtiger Freibetrag ist die Sachbezugsfreigrenze von 50 € im Monat: Sachzuwendungen bis zu diesem Betrag bleiben steuer- und abgabenfrei. Auch bestimmte Leistungen wie eine betriebliche Gesundheitsförderung oder das Job-Ticket sind unter Voraussetzungen begünstigt. Deshalb sind steuerfreie Sachbezüge für Arbeitnehmer oft attraktiver als eine gleich hohe Gehaltserhöhung, von der Steuern und Sozialabgaben abgehen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- §8 EStG – Einnahmen und Sachbezüge
- §6 Abs. 1 Nr. 4 EStG – Private Kfz-Nutzung
Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.
Jonas Jeamin Kröhn
Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.
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