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Geldwerter Vorteil

Ein geldwerter Vorteil ist ein Vorteil in Geldeswert, den du zusätzlich zum Gehalt von deinem Arbeitgeber erhältst – also eine Sachleistung statt Bargeld. Steuerlich wird er dem Arbeitslohn zugerechnet und wie dieser versteuert; oft fallen auch Sozialabgaben an.

Typische Beispiele

Der bekannteste Fall ist der Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf. Sein geldwerter Vorteil wird entweder pauschal (1-Prozent-Regel, bei E-Autos günstiger) oder per Fahrtenbuch ermittelt. Weitere Beispiele sind vergünstigte Mahlzeiten, Personalrabatte, ein Job-Ticket oder ein Dienstrad.

Steuerfreie Sachbezüge

Nicht jeder Vorteil ist steuerpflichtig. Ein wichtiger Freibetrag ist die Sachbezugsfreigrenze von 50 € im Monat: Sachzuwendungen bis zu diesem Betrag bleiben steuer- und abgabenfrei. Auch bestimmte Leistungen wie eine betriebliche Gesundheitsförderung oder das Job-Ticket sind unter Voraussetzungen begünstigt. Deshalb sind steuerfreie Sachbezüge für Arbeitnehmer oft attraktiver als eine gleich hohe Gehaltserhöhung, von der Steuern und Sozialabgaben abgehen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • §8 EStG – Einnahmen und Sachbezüge
  • §6 Abs. 1 Nr. 4 EStG – Private Kfz-Nutzung

Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.

Jonas Jeamin Kröhn

Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.

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