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Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf private Kapitalerträge – etwa Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Sie beträgt einheitlich 25 Prozent, unabhängig von deinem persönlichen Einkommensteuersatz.

Was noch hinzukommt

Auf die 25 Prozent kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Steuer sowie – bei Kirchenmitgliedschaft – die Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von rund 26,375 Prozent des Kapitalertrags. Anders als bei der regulären Einkommensteuer entfällt der Soli hier nicht durch die Freigrenze, sondern wird auf Kapitalerträge stets erhoben.

Der Sparer-Pauschbetrag

Steuerfrei bleiben Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Person und Jahr (2.000 € bei zusammen veranlagten Paaren). Über einen Freistellungsauftrag bei der Bank stellst du sicher, dass bis zu diesem Betrag gar keine Steuer einbehalten wird.

Automatischer Einbehalt

In der Regel führt deine Bank die Abgeltungsteuer direkt ans Finanzamt ab; die Erträge sind damit „abgegolten”. Wer einen niedrigen persönlichen Steuersatz hat, kann über die Steuererklärung die günstigere Besteuerung mit dem persönlichen Satz beantragen (Günstigerprüfung).

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • §32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Kapitaleinkünfte
  • §20 Abs. 9 EStG – Sparer-Pauschbetrag

Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.

Jonas Jeamin Kröhn

Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.

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