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Familie & Soziales

Elterngeld-Rechner 2026 (Basiselterngeld & ElterngeldPlus)

65–67 % vom wegfallenden Netto — mit Geschwisterbonus und ElterngeldPlus.

Der Elterngeld-Rechner rechnet mit den aktuellen Werten für das Steuerjahr 2026. Die Berechnung läuft live in deinem Browser – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass deine Eingaben übertragen werden. Wie das Ergebnis zustande kommt, erklärt der Abschnitt „So wird gerechnet" weiter unten.

Eingaben

Durchschnitt der 12 Monate vor Geburt bzw. Mutterschutz.

0, wenn du während des Elterngeld-Bezugs nicht arbeitest.

Geschwisterbonus: +10 %, mindestens 75 € (auch bei 2 Kindern unter 6).

Bei Zwillingen: 2 → +300 € Mehrlingszuschlag.

Dein Ergebnis

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Hinweis: Unverbindliche Berechnung ohne Gewähr — ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

So wird gerechnet

Formel & Rechenweg

Elterngeld = Ersatzrate × wegfallendes Netto. Die Ersatzrate beträgt 67 % bei Netto bis 1.200 €, sinkt gleitend auf 65 % bis 1.240 € und bleibt darüber bei 65 %. Bei Netto unter 1.000 € steigt sie je 2 € um 0,1 Prozentpunkte (bis 100 %). Basiselterngeld: mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat. ElterngeldPlus ist halb so hoch, wird aber doppelt so lange gezahlt. Dazu kommen Geschwisterbonus (+10 %, min. 75 €) und 300 € je weiterem Mehrling.

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt. Es beträgt zwischen 65 und 67 Prozent des durchschnittlichen Netto-Erwerbseinkommens der zwölf Monate vor der Geburt – mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat (Basiselterngeld). Bei niedrigem Einkommen steigt die Ersatzrate, bei höheren Einkommen sinkt sie auf 65 Prozent. Dazu kommen ein Geschwisterbonus und ein Zuschlag bei Mehrlingsgeburten. Beim Bemessungseinkommen rechnet die Elterngeldstelle mit pauschalierten Abzügen für Steuern und Sozialabgaben, weshalb das Ergebnis von deinem tatsächlichen Netto etwas abweichen kann. Ein bekannter Gestaltungsspielraum: Weil die Steuerklasse das maßgebliche Netto beeinflusst, kann ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel des betreuenden Elternteils das spätere Elterngeld erhöhen. Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es kann also den Steuersatz auf dein übriges Einkommen anheben. Kein Anspruch besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen 175.000 € übersteigt.

Häufige Fragen

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Basiselterngeld gibt es für 12 Monate, plus 2 Partnermonate, wenn sich beide Elternteile beteiligen – zusammen also bis zu 14 Monate. Beim ElterngeldPlus wird jeder Monat zu zwei halben Monaten, sodass sich die Bezugsdauer verdoppelt. Beide Varianten lassen sich kombinieren.

Welches Einkommen zählt für das Elterngeld?

Maßgeblich ist das durchschnittliche Netto-Erwerbseinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt (bei Selbstständigen in der Regel der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum). Die Elterngeldstelle setzt dabei pauschale Abzüge für Steuern und Sozialabgaben an.

Ist Elterngeld steuerfrei?

Ja, Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz, der auf dein übriges Einkommen angewendet wird. Dadurch kann es in der Steuererklärung zu einer Nachzahlung kommen – die Abgabe einer Erklärung ist in diesem Fall Pflicht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • Einkommensteuergesetz (EStG), insb. §§ 32a, 39b – gesetze-im-internet.de
  • Sozialgesetzbuch (SGB V, XI, III, IV) sowie SV-Rechengrößenverordnung 2026
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF): Steuertarif und Programmablaufplan 2026
  • Bekanntmachungen zu Beitragssätzen, Faktor F und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2026

Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.

Jonas Jeamin Kröhn

Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.

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