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Progressionsvorbehalt

Der Progressionsvorbehalt ist eine Regel, nach der bestimmte steuerfreie Einkünfte zwar selbst nicht besteuert werden, aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen erhöhen. Geregelt ist er in §32b Einkommensteuergesetz.

Wie das funktioniert

Betroffen sind vor allem Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld. Für die Berechnung des Steuersatzes rechnet das Finanzamt diese Leistungen deinem zu versteuernden Einkommen hinzu und ermittelt daraus einen höheren, fiktiven Steuersatz. Dieser Satz wird dann aber nur auf dein tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen angewendet – die Lohnersatzleistung selbst bleibt steuerfrei.

Warum es zu Nachzahlungen führen kann

Weil dein Arbeitgeber unterm Jahr die Lohnsteuer ohne diesen Effekt einbehält, kann sich in der Steuererklärung eine Nachzahlung ergeben. Wer im Jahr steuerfreie Lohnersatzleistungen von mehr als 410 € bezogen hat, ist deshalb zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Es lohnt sich, für dieses Jahr etwas Geld für eine mögliche Nachzahlung zurückzulegen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • §32b EStG – Progressionsvorbehalt
  • §46 Abs. 2 Nr. 1 EStG – Pflichtveranlagung ab 410 €

Rechtsstand: Steuerjahr 2026. Maßgeblich sind stets die amtlichen Quellen in ihrer aktuellen Fassung.

Jonas Jeamin Kröhn

Recherchiert und mit amtlichen Quellen (EStG, SGB, BMF) abgeglichen. Keine individuelle Steuerberatung.

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